Sendelizenz für Internet Videos und web-tv ?

Mittwoch, August 20, 2008
By Felix Lemloh

Es geistert seit einigen Wochen durch die Medien: Web-TV benötigt eine Lizenz. Jetzt fürchten viele Unternehmen um ihren “Mini-Sender”, denn dieser könnte unter Umständen einmalig bis zu 10.000 Euro kosten. Ich habe recherchiert und die Ergebnisse hier zusammengefasst. Eines vorweg: Eindeutige Antworten gibt es zu dem Thema noch nicht.

Onlinevideo

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Steckt neben Geld auch die Kontrollwut der Regierung dahinter? Grundsätzlich geht es laut Norbert Schneider,Vorsitzender der “Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM)” der Landesmedienanstalten “…um die Gleichbehandlung von Anbietern”. Grundsätzlich habe eine Lizenzpflicht laut Schneider zunächst nichts mit der Ausstrahlungsplattform zu tun.

Wer ist betroffen?

Zwei Faktoren sind laut Martin Gebrande, Geschäftsführer der BLM wichtig: Wer 1) aus technischer Sicht über 500 Zuschauer über 2) einen Livestream erreichen kann, ist (zur Zeit nur in Bayern) lizenzpflichtig. „Live-Streaming“ ist laut Wikipedia:

  • Bereitstellung des Angebotes in Echtzeit
  • Protokolle: RTP, RTCP, RTS

Die bayerische Landeszentrale für neue Medien setzt deutschlandweit als eine der ersten die Fernsehsatzung um. Dort heisst es:

Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und – soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen – genehmigungs­fähig ohne weitere Voraussetzungen, über 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 FSS.

Aufgrund dieser Äußerung geriet die BLM unter Druck und veröffentlichte eine Klarstellung. Doch grundsätzlich gelten die oben genannten Zahlen.

Nicht betroffen wären nach der obigen Definition:

  • Podcaster/Vodcaster
  • Web-tv Angebote, wie z.B. BMW-web.tv, solange sie kein Livebild senden, sondern abgelegte Clips angewählt werden
  • Videoportale, wie Youtube, sevenload und Co.

Was für Kosten können entstehen?

In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird dies näher eruiert:
“Die Lizenzgebühr beträgt bei lokalen und regionalen Angeboten einmalig zwischen 500 und 2500 Euro, bei bundesweiten zwischen 1000 und 10 000 Euro.”

Wie man ein Streamingangebot technisch regional beschränkt, bleibt allerdings offen.

Fazit:

Früher war alles einfach. Fernsehen war Ton und Bild, Radio nur Ton. Mehr gab es lange Zeit nicht. Da liess sich das Medium ziemlich genau eingrenzen, denn nicht jeder konnte senden. Die Zeiten haben sich geändert. Jetzt kann jedes Unternehmen und jeder Privatmann sein eigenes “TV” machen. Das Nadelöhr der Kanäle fällt weg, Unternehmen sprechen die Zielgruppe direkt an. Für die Landesmedienanstalten bedeutet dies offenbar Verwirrung, denn eine eindeutige Trennung wie “früher” wird nicht mehr möglich sein. Auch wenn die Grundidee der Medienanstalten löblich ist (”schwarze Schafe mit illegalen Inhalten aufzuspüren”), stellt sich die Frage, warum Gebühren bis zu 10.000 Euro erhoben werden müssen.
Meiner Meinung nach heisst es ersteinmal “abwarten”, denn Mitte Juli 2008 gab es in Bayern gerade einmal drei genehmigte Fernsehsender im Netz und ein Hörfunkangebot…

Eine interessante Podcastfolge zu diesem Thema gibt es bei Alex Wunschel’s “Pimp your brain”.
In einem interessanten Beitrag von Spiegel online kommen kritische Experten zu Wort

Hinweis: Da ich kein Jurist bin, kann ich auch keine Rechtsberatung geben. Der Text stellt vielmehr eine Zusammenstellung aus Informationen dar. Die Richtigkeit der Aussagen wurden nicht überprüft.

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